NEWSLETTER Hallenbad Falkensee 006 | Die Einwohnerbefragung zum Hallenbad
18.6.2018
Nachdem es letzen Mittwoch in der SVV Falkensee zu heftigen Auseinandersetzungen und zum Verlassen von Abgeordneten der SVV aus Protest zum Thema Hallenbadbefragung gekommen ist, hier einige klärende Fakten.
Es gab eine Hallenbad-Befragung in Falkensee im Juni 2018 durch die Stadt. Es gab vor Abschluss der Befragung eine Beschwerde/Klage bei der Kommunalaufsicht wegen der Befragung ab null Jahren (Eltern stimmen für Kleinkinder).
Die Kommunalaufsicht hat der Stadt Falkensee einige Tage vor Beendigung der Befragung einen Brief geschickt, in dem sie diese teilweise als unrechtmäßig verworfen hat, zumindest jedoch die Veröffentlichung der Ergebnisse untersagt hat.
Eine Stellungnahme der Stadt bis zum 20. Juni wurde ebenfalls verlangt.
Die Stadt hat trotz Untersagung durch die Kommunalaufsicht die teilausgezählten Stimmen in der Sitzung der SVV vorgestellt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Zu den rechtlichen Hintergründen:
Die Bürgerbeteiligung wird auf Bundeslandebene geregelt, in Brandenburg durch Kommunalverfassung BbgKVerf.
§ 13 Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner
Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet die betroffenen Einwohner(…). Zu diesen Zwecken sollen Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen oder andere Formen kommunaler Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Die Formen der Einwohnerbeteiligung regelt die Hauptsatzung, Einzelheiten können auch in einer gesonderten Satzung geregelt werden.
Falkensee kann also in der Hauptsatzung auch „andere Formen“ festlegen. Eine Bürgerbefragung währe solch eine „andere Form“. Weitergehende Details kann sie, wenn sie will, dann in einer Beteidigungssatzung festlegen.
Nun hat aber Falkensee in seiner Hauptsatzung in § 3 (1) „Förmliche Bürgerbeteidigung“ die förmlichen Mittel der Beteiligung festgelegt: „1. Einwohnerfragestunden der SVV 2. Einwohnerbeteiligung in den Fachausschüssen 3. Einwohnerversammlungen 4. Das Jugendparlament“.
Kein Wort von Bürgerbefragungen. Und da die Liste recht genau ist, bleibt auch kaum Spielraum für Interpretationen.
Zum Beispiel hat die Gemeinde Schöneiche bei Berlin in ihrer Hauptsatzung unter §3 (3) 3. „Einwohnerbefragungen/Einwohnerumfragen“ vorgesehen. Auch die Stadt Brandenburg an der Havel hat unter §4 (1) 4.“Einwohnerumfragen“ benannt. Auch Potsdam hat dieses unter § 5 „die Bürgerbefragung“ in der Hauptsatzung geregelt.
Da es also eine „Üblichkeit“ der Verankerungen von Bürgerbefragungen in Hauptsatzungen im Bundesland Brandenburg gibt, ist das Fehlen der Bürgerbefragung in der Falkenseer Hauptsatzung also kein Zufall sondern als Absicht zu betrachten.
Nun kann sich ja mal jemand in der Verwaltung irren, oder die Stadtverordneten der Stadt Falkensee fassen einen Beschluss ohne Rechtsgrundlage. Das ist peinlich, aber dann muss man in den sauren Apfel beißen und seinen Beschluss zurücknehmen. Es ist aber sehr kritisch zu Betrachten, wenn die Kommunalaufsicht schon einen „bösen“ Brief geschrieben hat, und man noch vor der endgültigen Klärung -trotz ausdrücklichem Verbotes- den Nutzen aus dem Beschluss ohne Rechtsgrundlage zieht, und das Ergebnis veröffentlicht.
Hier steht der politische Wille die Befragung zu Nutzen, gegen die Idee der demokratischen und rechtlichen Verfassung unseres Staates. Wenn sich der Bürger mal nicht an Verordnungen hält, ist das schade und man bekommt in der Regel ein Bußgeld oder muss die Sache rückgängig machen. Wenn die Stadt Falkensee -also der Staat- sich nicht an die Gesetze hält, ist das nicht mehr nur schade. Der Bürger muss sich stets und immer darauf verlassen können, das der Staat sich an die Gesetze hält. Das Grundgesetz sagt ausdrücklich: „(…) die vollziehende Gewalt (..) sind an Recht und Gesetz gebunden“.
Nun überlegt die Stadt Falkensee die Befragung nachträglich zu legalisieren, indem man die Hauptsatzung rückwirkend ändert. Allerdings verbietet das Grundgesetz in §20 (3) solche Rückwirkungen von Gesetzen. Es gab in Brandenburg einen Erlass zur rückwirkenden Änderung von Satzungen, der allerdings vor 4 Jahren außer Kraft gesetzt wurde, und somit nicht mehr gilt.
Dort stand, das abgeschlossene Vorgänge (die Befragung zum Hallenbad) grundsätzlich nicht mehr geändert werden können. Hat sich die Stadt also selbst ein „Ei“ gelegt durch die Veröffentlichung, und damit den Vorgang „abgeschlossen“ ?
Im Falle eines laufenden Verfahrens sind komplizierte juristische Erwägungen nötig, aber eine Änderung ist in sehr engen Grenzen möglich. Sich es mit der Kommunalaufsicht durch die Veröffentlichung zu verscherzen, war jedenfalls keine gute Idee, da diese die nachträgliche Veränderung prüfen und genehmigen muss.
Zum Grundproblem der Bürgerbefragungen:
Der Staat fragt den Bürger, ob er in seiner Stadt etwas bestimmtes will.
Würde er nach Gefängnissen, Flughäfen oder AKWs fragen, wäre die Antwort relativ klar. Bei mir nicht. Hier muss die Politik den Rücken durchdrücken und auch unangenehme Dinge entscheiden. Sonst funktioniert unser Staat nicht.
Würde er nach Firmenhauptsitzen, Parks, Radwegen und Hallenbädern -die die Stadt geschenkt bekommt- fragen wäre die Antwort auch klar. Auf jeden Fall.
In Falkensee wurde nach einem Hallenbad gefragt. Mann/Frau/Kind könnte im Winter schwimmen. Es würde Geld kosten. Wieviel ist relativ unsicher. Aber wir geben ja auch so schon viel für Sportvereine, Stadthalle, Jugendliche, etc. aus, warum dann nicht noch mehr ?
So lautete das Pro und Kontra der Stadt.
Was nicht erwähnt wurde, obwohl es ein wichtiges Kriterium im Baugesetz ist: Die Auswirkungen auf den Klimawandel. Die Klimaschutzziele wurden mit keinem Wort erwähnt. Die Trockenheit in Brandenburg nimmt zu, die Stürme werden heftiger. Wenn wir nicht CO2 sparen wird es noch viel schlimmer.
Was nicht erwähnt wurde, obwohl es ein wichtiges Kriterium für die Bürger ist: Was wird nicht gebaut. Da man sein Geld nur einmal ausgeben kann. Welche Schule wird nicht gebaut. Welche Kita wird nicht gebaut. Welcher Radweg wird nicht gebaut. Welcher Park nicht angelegt. Welcher soziale Wohnungsbau nicht gebaut.
Bei den von den Bürgern beantragten Bürgerbegehren dürfen beide Seiten ihre Argumente ausführlich vortragen. Bei der Bürgerbefragung durch die Stadt Falkensee schreibt sich der Staat die Argumente selbst.
Wenn es also zukünftig eine legale Bürgerbefragung durch die Stadt in der Hauptsatzung geben sollte, wäre es schön wenn die Bürger das Pro und Kontra mitbestimmen dürften.
Damit die Bürgerbeteiligung nicht nur zur Entlastung von der politischen Verantwortung führt, sondern echte Teilhabe ist. Ein Bürgerhaushalt ist da auch eine gute Idee.
Kommunalverfassung § 3,4und 13 :
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212922#13
Hauptsatzung Falkensee:
Runderlass 9/2001 aufgehoben:
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rerl_9_01
Hauptsatzung Potsdam § 5
Hauptsatzung Brandenburg § 4
Hauptsatzung und Beteiligungssatzung Schöneiche:
https://www.schoeneiche-bei-berlin.de/satzungen
Umwelt AG der Lokalen Agenda 21 Falkensee // Gibt nicht (oder noch nicht) die Meinung der gesamten Lokalen Agenda 21 Falkensee (Unter-AGs und Vorstand) wieder.