Hochwasser in Falkensee – Abriss von Ölheizungen im Überschwemmungsgebiet des Schlaggrabens bis Ende 2022

6. DEZEMBER 2017

Gestern (5.6.2017) fand in Brandenburg die Regionale Hochwasserkonferenz Havel statt. Die Referenten berichteten über den Stand des Hochwassermanagementes in ganz Brandenburg und informierten dabei auch über das Hochwasserrisiko in Falkensee.

Betrachtet wurde das Überschwemmungsrisiko des Schlaggrabens, der zwar mit einem Schöpfwerk regelmäßig abgepumpt wird, aber durch sein geringes Gefälle zu starken Überschwemmungen führen wird, und auch schon teilweise geführt hat. Nicht berücksichtigt wird allerdings in den aktuellen Karten der Klimawandel, der zu einer prognostizierten Zunahme der Niederschläge im Winter von 40% in Falkensee führen wird.

Die aktuellen Karten von Falkensee finden Sie auf der Auskunftsplattform Wasser des Landes Brandenburg:

https://apw.brandenburg.de/?th-filter=WT10%7CAWT10%7CWT100%7CAWT100%7CWT200%7CAWT200%7C93%7C109%7C108%7C110&feature=showNodesInTree%7C%5b%5b108,109,110%5d,true

Screenshot von der Auskunftsplattform Wasser des Landes Brandenburg

Die Karten zeigen die Höhe des 200-jährlichen Hochwassers ohne Klimawandel. Die Referenten bestätigten das durch den Klimawandel daraus eher ein 50-jährliches Hochwasser werden wird, mit dann noch erheblich höheren Pegelständen. Leider weiss man nicht, ob es nächstes Jahr oder in 10 oder 20 Jahren kommen wird.

Die Referenten wiesen außerdem darauf hin das mit dem neuen Hochwassergesetz II seit Juni diesen Jahres neue Vorschriften für die Hochwassergebiete enthält.

Diese treten zum Beispiel für Ölheizungen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten am 5.1.2018 in Kraft. Danach müssen Ölheizungen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten bis Ende 2022 hochwassersicher nachgerüstet werden. Das wird nur in den seltensten Fällen wirtschaftlich Sinn machen, so das dann meistens eine andere Heizart gewählt werden muss.

Auch andere Dinge auf Grundstücken in Überschwemmungsgebieten werden mit dem neuen Gesetz erheblich eingeschränkt. Aufschüttungen, Lagerungen und selbst Pflanzungen von Sträuchern werden im neuen HWG II eingeschränkt oder mit Auflagen versehen.

Wir werden weiter berichten.
Ihre Lokale Agenda 21 Falkensee, T. Ratzeburg, Mitglied der AG Umwelt